Berechtigungen zur Abnahme einer Berichtsheftwoche

Zuletzt geändert von Carina Enke am 04.12.2023


Berechtigungen zur Abnahme einer Berichtsheftwoche

Das Berechtigungskonzept innerhalb des Berichtsheftes ist sehr komplex und abhängig von diversen Einstellungen und Ihrer Rolle im System. Zunächst einmal gilt:

Solange der Auszubildende die Woche nicht freigegeben hat, ist eine Abnahme oder Ablehnung der Woche generell nicht möglich. Wurde die Woche freigegeben, so ist die Berechtigungen zur Abnahme oder Ablehnung einer Berichtsheftwoche vorwiegend von Ihrer Rolle im System abhängig, also ob Sie ein betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbilder, Berufsschullehrer oder Ausbildungsleiter sind.

Betriebliche Ausbilder und Ausbildungsleiter haben jederzeit die Möglichkeit, eine freigegebene Woche abzunehmen. Überbetriebliche Ausbilder hingegen können eine Woche nur dann abnehmen, wenn diese überbetriebliche Tage enthält. Handelt es sich um eine rein überbetriebliche Woche, so hängt es von der Einstellung des Unternehmens ab, ob diese Abnahme ausreicht. Gegebenenfalls ist die zusätzliche Zustimmung des betrieblichen Ausbilders erforderlich. Enthält die Bereichtsheftwoche auch betriebliche Tage, so ist diese Zustimmung in jedem Fall notwendig. Zudem kann für jedes Unternehmen konfiguriert werden, ob der überbetriebliche Ausbilder eine Woche noch nachträglich abnehmen kann, wenn der betriebliche Ausbilder diese bereits bestätigt hat.

Die Einstellungen kann jedes Unternehmen individuell vornehmen. Daher ist es möglich, dass sich die Abnahmefunktion für die Auszubildenden eines überbetrieblichen Ausbilders unterschiedlich verhält, je nachdem welchem Ausbildungsbetrieb diese zugeordnet sind. Für Berufsschullehrer gilt das über überbetriebliche Ausbilder Gesagte analog für schulische Tage bzw. Wochen.