Das Berichtsheft signieren
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Um die Berichtshefte Ihrer Auszubildenden zu kontrollieren und abzunehmen, gehen Sie wie folgt vor:
1 | Rufen Sie den Menüpunkt Berichtsheft auf und wechseln Sie entweder in den Bereich Schnellansicht, Heute oder Woche. | Heute- und Wochenansicht Schnellansicht | ||
2 | Wählen Sie dort den gewünschten Auszubildenden durch Klick auf das entsprechende Symbol (Heute- und Wochenansicht) oder Markieren der Checkbox neben dem Namen (Schnellansicht) aus. | |||
3a | Hat ein Auszubildender seine Berichtsheftwoche zur Unterschrift freigegeben, können Sie diese Woche durch Setzen eines Hakens bei Diese Woche so akzeptieren? abnehmen. Die Woche wird daraufhin im System gesperrt. In der Schnellansicht erfolgt die Abnahme einer Woche über die Schaltfläche Akzeptieren. | Heute- und Wochenansicht Schnellansicht | ||
3b | Anderenfalls können Sie die Woche durch Setzen eines Hakens bei Diese Woche ablehnen zurückweisen. Im Fall einer Ablehnung der Woche wird der Auszubildende automatisch in BLok benachrichtigt. Die Woche kann dann von ihm wieder bearbeitet und anschließend erneut freigegeben werden. In der Schnellansicht erfolgt die Ablehnung einer Woche über die Schaltfläche Ablehnen. | |||
4 | Falls nachträglich noch Änderungen an bereits akzeptierten Berichtsheftwochen vorgenommen werden sollen, dann können Ausbildungsleiter Berichtsheftwochen in der Heute- oder Wochenansicht wieder freigeben, damit der Auszubildende nachbessern kann. |
Probleme bei der Abnahme einer Berichtsheftwoche
Das Berechtigungskonzept innerhalb des Berichtsheftes ist sehr komplex und abhängig von diversen Einstellungen und Ihrer Rolle im System. Zunächst einmal gilt: Solange der Auszubildende die Woche nicht freigegeben hat, ist eine Abnahme generell nicht möglich. Wurde die Woche freigegeben, so hängen die Berechtigungen vorwiegend von Ihrer Rolle im System ab, also ob Sie ein betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbilder, Berufsschullehrer oder Ausbildungsleiter sind.
Betriebliche Ausbilder und Ausbildungsleiter haben jederzeit die Möglichkeit, eine freigegebene Woche abzunehmen. Auch bei rein schulischen/überbetrieblichen Wochen oder betrieblichen Wochen, die schulische/überbetriebliche Tage enthalten, ist neben der Abnahme durch den schulischen bzw. externen Ausbilder gegebenenfalls die zusätzliche Zustimmung des betrieblichen Ausbilders erforderlich.
Die Einstellungen kann jedes Unternehmen individuell vornehmen. Daher ist es möglich, dass sich die Abnahmefunktion für die Auszubildenden eines betrieblichen Ausbilders unterschiedlich verhält, je nachdem welchem Ausbildungsbetrieb diese zugeordnet sind.