01 Betriebliche und schulische Qualifikationen (Auszubildende)
Unter den Menüpunkten Betriebliche Qualifikation und Schulische Qualifikation sind alle im Berichtsheft verbundenen Ausbildungsinhalte (Zuordnungen) zusammengefasst und grafisch aufbereitet. Es gibt jeweils eine Liste für die betrieblichen Qualifikationen (Berufsbildpositionen) und die schulischen Qualifikationen (Lernfelder).
Weitere Informationen zur Zuordnung erfasster Tätigkeiten zu Berufsbildpositionen bzw. Lernfeldern finden Sie im Bereich Qualifikationen zum Entwicklungsstand zuordnen.
Betriebliche und schulische Qualifikationen
In den Darstellungen der betrieblichen und schulischen Qualifikationen finden Sie die von Ihnen erfassten und mit Ausbildungsinhalten (Berufsbildpositionen und Lernfeldern) verknüpften Tätigkeiten. Dabei werden die erfassten Zeiten und der entsprechende Entwicklungsfortschritt in den Balken angezeigt. Bei Verknüpfung mehrerer Ausbildungsinhalte mit ein und derselben Tätigkeit wird die aufgewendete Zeit zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Der Ausbildungsrahmenplan schreibt eine bestimmte Anzahl an zu erbringenden Wochen für jede bestimmte Qualifikation vor. Da Sie sich allerdings während Ihrer Ausbildung nicht ausschließlich im Betrieb aufhalten (Berufsschule, etc.) sowie Krankheits- und Urlaubstage beantragt werden können, sind im Einzelfall Abweichungen möglich, d. h. nicht alle Qualifikationen stehen zu Ausbildungsende zwangsläufig bei 100%.
Zudem haben Ausbildungsleiter die Möglichkeit, spezfische Einstellungen zu Ausbildungsordnungen vorzunehmen, die sich ebenfalls auf die Anzeige der Stunden im Entwicklungsstand auswirken können. Weitere Informationen zur Konfiguration von Ausbildungsordnungen finden Sie auf folgender Hilfeseite für Ausbildungsleiter Ausbildungsordnungen.
Beispiel: Betriebliche Qualifikationen | Beispiel: Schulische Qualifikationen |
---|---|
Mit Klick auf eine Berufsbildposition bzw. ein Lernfeld gelangen Sie zu einer Übersicht über alle von Ihnen zugeordneten Tätigkeiten. Angezeigt wird das Datum und die zugehörige Woche, in der die Tätigkeit erfasst wurde, der Titel der Tätigkeit und die aufgebrachte Stundenzahl. Wurden am Berichtshefteintrag Bilder eingebunden, sind diese über das Buch-Icon in der Spalte Anhänge aufrufbar und herunterladbar. Mit Klick auf das Datum oder die Wochennummer springt die Ansicht direkt in die entsprechende Berichtsheftwoche des gewählten Eintrags.
Direkt über den Qualifikationen-Listen haben Sie zudem verschiedene Möglichkeiten, die angezeigten Zeiträume zu verändern, so dass Sie sich z. B. den Ausbildungsfortschritt bis zur Zwischenprüfung anzeigen lassen können. Außerdem können Sie über das Setzen eines Häkchens bei Entwicklungsstand vergleichen einen weiteren Zeitraum zum Vergleich anzeigen lassen.
Stunden in BLok anerkennen lassen
Wenn Sie bspw. erst im 2. oder 3. Lehrjahr mit dem Online-Berichtsheft beginnen, dann werden Ihnen die in der Vergangenheit liegenden, nicht erfassten Ausbildungsinhalte trotzdem als vollständig absolviert im Entwicklungsstand angezeigt. Somit haben Sie auch bei einem späten Einstieg in das Online-Berichtsheft einen guten Überblick über Ihren Ausbildungsfortschritt.
Es kann allerdings zu einer Differenz der Anerkennungsprozente zwischen betrieblicher und schulischer Qualifikation kommen. Diese Differenz erklärt sich über die zu erbringenden Stunden in den jeweiligen Bereichen.
Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsrahmenplan im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.
Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsrahmenplan als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn gemäß Ausbildungsrahmenplan 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung und gemäß Rahmenlehrplan 55% der Stunden vor und 45% nach der Zwischenprüfung zu erbringen sind.