Änderungen von Dokument 10 FAQ

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am 19.06.2019
Änderungskommentar: Mittels Scroll Versions veröffentlicht aus dem Bereich BLokintern und Version 2.0.9.

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -XWiki.carina
1 +XWiki.0a49950f5c0f19a8015c101b60e10001
Inhalt
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14 14  \\
15 15  
16 16  {{expand title="Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung des Online-Berichtshefts erfüllt sein?"}}
17 -Sie benötigen einen PC mit Internetanbindung sowie einen aktuellen Browser (Google Chrome oder Firefox). Sollten Ihre Internetrechte im Betrieb eingeschränkt sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Administrator. Er kann die Webseite freigeben. Detailliertere Informationen finden Sie in der Hilfe unter [[doc:Browserkompatibilitaet]].
17 +Sie benötigen einen PC mit Internetanbindung sowie einen aktuellen Browser (Google Chrome oder Firefox). Sollten Ihre Internetrechte im Betrieb eingeschränkt sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Administrator. Er kann die Webseite freigeben. Detailliertere Informationen finden Sie in der Hilfe unter [[doc:Voraussetzungen fuer die Nutzung]].
18 18  {{/expand}}
19 19  
20 20  {{expand title="Müssen Auszubildende mit dem ersten Lehrjahr in BLok einsteigen?"}}
... ... @@ -214,17 +214,6 @@
214 214  E-Mail-Adressen können selbständig durch alle Nutzer unter Einstellungen>Profildaten angepasst werden. Die Änderung des Vor- und Nachnamens von Azubildenden kann durch den Ausbildungsleiter vorgenommen werden (siehe auch [[doc:Verwaltung der Auszubildenden]]). Die Änderung des Vor- und Nachnamens von Ausbildern erfolgt ausschließlich durch den BLok Support. Schicken Sie Ihre Anfrage an [[support@online-ausbildungsnachweis.de>>mailto:support@online-ausbildungsnachweis.de||shape="rect"]].
215 215  {{/expand}}
216 216  
217 -{{expand title="Wie kann ich mein Benutzerkonto löschen?"}}
218 -Rufen Sie den Menüpunkt **Einstellungen **auf und wechseln Sie in den Tab **Profildaten**. Am Ende der Seite unterhalb Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie den Bereich** Von BLok abmelden**. Hier kann der Zugang zum Online-Berichtsheft wieder gelöscht werden, solange Sie keinem Unternehmen zugeordnet sind. Andernfalls muss die Zuordnung zum Unternehmen erst durch einen Ausbildungsleiter entfernt werden.
219 -
220 -{{info title="Info für externe Ausbilder"}}
221 -Externe Ausbilder haben die Möglichkeit, die Betreuung eines Ausbildungsbetriebs in BLok selbst zu beenden und sind somit nicht auf einen Ausbildungsleiter angewiesen (mehr dazu unter [[Verwaltung der Betriebe>>url:https://www.bps-system.de/help/display/BLokintern/.Verwaltung+der+Betriebe+externe+Ausbilder+v3.x||shape="rect"]]).
222 -{{/info}}
223 -
224 -(% class="auto-cursor-target" %)
225 -Detailiertere Informationen sowie eine schrittweise Anleitung zum Löschen eines Benutzerkontos finden Sie auf der Hilfe-Seite [[doc:Loeschen eines Benutzerkontos]].
226 -{{/expand}}
227 -
228 228  {{expand title="Ich habe mir den falschen Beruf / die falsche Ausbildungsordnung zugeordnet. Was nun?"}}
229 229  Eine Änderung des Ausbildungsberufs oder der Ausbildungsordnung erfolgt ausschließlich durch den BLok Support. Schicken Sie Ihre Anfrage an [[support@online-ausbildungsnachweis.de>>mailto:support@online-ausbildungsnachweis.de||shape="rect"]]. Bitte beachten Sie, dass bei einer Neuzuordnung die Einträge in den Berichtsheften zwar erhalten bleiben, nicht aber die eventuellen Zuordnungen der einzelnen Qualifikationen.
230 230  {{/expand}}
... ... @@ -290,43 +290,16 @@
290 290  {{expand title="Warum sind die Anerkennungsprozente zwischen betrieblicher und schulischer Qualifikation unterschiedlich?"}}
291 291  Die Differenz der Anerkennungsprozente zwischen dem betrieblichen und schulischen Teil erklärt sich über die zu erbringenden Stunden in den jeweiligen Bereichen.
292 292  
293 -Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsrahmenplan im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.
282 +Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsordnung (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsordnung im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.
294 294  
295 -Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsrahmenplan als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn gemäß Ausbildungsrahmenplan 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung und gemäß Rahmenlehrplan 55% der Stunden vor und 45% nach der Zwischenprüfung zu erbringen sind.
284 +Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsordnung als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn vor der Zwischenprüfung laut Ausbildungsordnung 40% und laut Rahmenlehrplan 55% und nach der Zwischenprüfung dann laut Ausbildungsordnung 60% und laut Rahmenlehrplan 45% der Stunden zu erbringen sind.
296 296  
297 297  {{panel title="Weitere Informationen finden Sie unter:"}}
298 298  * [[doc:Betriebliche und schulische Qualifikationen Auszubildende]] (für Auszubildende)
299 299  * [[doc:Betriebliche und schulische Qualifikationen Ausbilder]] (für betriebliche Ausbilder und Ausbildungsleiter)
300 -* [[doc:Das Entwicklungsportfolio Berufsschullehrer]] (für schulische Ausbilder)
289 +* [[doc:Entwicklungsportfolio Berufsschullehrer]] (für schulische Ausbilder)
301 301  {{/panel}}
302 302  {{/expand}}
303 -
304 -{{expand title="Wie können Erziehungsberechtigte das Berichtsheft unterschreiben?"}}
305 -Wenn die Notwendigkeit besteht, dann orientiert sich BLok an folgendem Ansatz. Innerhalb von BLok gibt es keine Möglichkeit, dass gesetzliche Vertreter über einen eigenen Zugang die Berichtshefte abnehmen, dies hat vor allem organisatorische Gründe. Um dies außerhalb des Systems zu lösen, gibt es verschiedene Optionen. Einen Einblick in die Berichtshefte können die gesetzlichen Vertreter über folgende Wege erlangen:
306 -
307 -* sich das Berichtsheft zu Hause über den Zugang des Auszubildenden zeigen lassen
308 -* eine PDF-Version des Berichtsheftes z. B. per Mail oder Stick bekommen
309 -* eine gedruckte Version des Berichtsheftes bekommen
310 -
311 -Die Kenntnisnahme der Berichtshefte - durch den/die gesetzlichen Vertreter - in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren, kann z. B. wie folgt erfolgen:
312 -
313 -* Es könnten regelmäßig (z. B. aller 3 Monate) eine Übersichtsseite (Auszubildender: Berichtshefte>Druck>Übersichtsseite) erstellt werden, die auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden muss.
314 -* Es könnte die Vorlage des BIBB-Hauptausschusses zur Dokumentation der Kenntnisnahme der gesetzlichen Vertreter genutzt werden (siehe im Dokument unter dem Link: [[https:~~/~~/www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf>>url:https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf||shape="rect"]]).
315 -{{/expand}}
316 -
317 -{{expand title="Wie kann ich mich einem Ausbildungsunternehmen zuordnen?"}}
318 -(% class="wrapped" %)
319 -|=(((
320 -1
321 -)))|(((
322 -Sie können sich im Menüpunkt **Einstellungen** unter **Profildaten** das Ausbildungsunternehmen zuordnen.
323 -)))
324 -|=(((
325 -2
326 -)))|(((
327 -Warten Sie, bis der Ausbildungsleiter des Unternehmens die Legitimierung bestätigt hat.
328 -)))
329 -{{/expand}}
330 330  {{/layout-cell}}
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Confluence.Code.ConfluencePageClass[0]
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1 +https://www.bps-system.de/help/display/SOV/wiki/spaces/BLOK/pages/255493148/FAQ