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279 279  {{expand title="Warum sind die Anerkennungsprozente zwischen betrieblicher und schulischer Qualifikation unterschiedlich?"}}
280 280  Die Differenz der Anerkennungsprozente zwischen dem betrieblichen und schulischen Teil erklärt sich über die zu erbringenden Stunden in den jeweiligen Bereichen.
281 281  
282 -Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsrahmenplan im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.
282 +Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsordnung (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsordnung im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.
283 283  
284 -Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsrahmenplan als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn gemäß Ausbildungsrahmenplan 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung und gemäß Rahmenlehrplan 55% der Stunden vor und 45% nach der Zwischenprüfung zu erbringen sind.
284 +Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsordnung als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn vor der Zwischenprüfung laut Ausbildungsordnung 40% und laut Rahmenlehrplan 55% und nach der Zwischenprüfung dann laut Ausbildungsordnung 60% und laut Rahmenlehrplan 45% der Stunden zu erbringen sind.
285 285  
286 286  {{panel title="Weitere Informationen finden Sie unter:"}}
287 287  * [[doc:Betriebliche und schulische Qualifikationen Auszubildende]] (für Auszubildende)
288 288  * [[doc:Betriebliche und schulische Qualifikationen Ausbilder]] (für betriebliche Ausbilder und Ausbildungsleiter)
289 -* [[doc:Das Entwicklungsportfolio Berufsschullehrer]] (für schulische Ausbilder)
289 +* [[doc:Entwicklungsportfolio Berufsschullehrer]] (für schulische Ausbilder)
290 290  {{/panel}}
291 291  {{/expand}}
292 -
293 -{{expand title="Wie können Erziehungsberechtigte das Berichtsheft unterschreiben?"}}
294 -Wenn die Notwendigkeit besteht, dann orientiert sich BLok an folgendem Ansatz. Innerhalb von BLok gibt es keine Möglichkeit, dass gesetzliche Vertreter über einen eigenen Zugang die Berichtshefte abnehmen, dies hat vor allem organisatorische Gründe. Um dies außerhalb des Systems zu lösen, gibt es verschiedene Optionen. Einen Einblick in die Berichtshefte können die gesetzlichen Vertreter über folgende Wege erlangen:
295 -
296 -* sich das Berichtsheft zu Hause über den Zugang des Auszubildenden zeigen lassen
297 -* eine PDF-Version des Berichtsheftes z. B. per Mail oder Stick bekommen
298 -* eine gedruckte Version des Berichtsheftes bekommen
299 -
300 -Die Kenntnisnahme der Berichtshefte - durch den/die gesetzlichen Vertreter - in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren, kann z. B. wie folgt erfolgen:
301 -
302 -* Es könnten regelmäßig (z. B. aller 3 Monate) eine Übersichtsseite (Auszubildender: Berichtshefte>Druck>Übersichtsseite) erstellt werden, die auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden muss.
303 -* Es könnte die Vorlage des BIBB-Hauptausschusses zur Dokumentation der Kenntnisnahme der gesetzlichen Vertreter genutzt werden (siehe im Dokument unter dem Link: [[https:~~/~~/www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf>>url:https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf||shape="rect"]]).
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