Wiki-Quellcode von Verwaltung der Ausbilder

Version 132.1 von Carina Enke am 06.02.2019

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15 [[image:attach:Ausbilder - Ansicht Navigationsleiste_de.png]]
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17 Im Menüpunkt **Ausbilder** können Sie Einstellungen zu den Ausbildern und Ausbildungsleitern Ihres Betriebes vornehmen. Sie können neue Ausbilder und Ausbildungsleiter im System anlegen und die Betreuung sowie Berechtigungen im System verwalten.
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23 {{info title="Funktion für folgende Rolle"}}
24 * Ausbildungsleiter
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33 (% class="confluence-link" title="Freigabe des Ausbildungsnachweises" %)**
34 **
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42 == Ausbilder anlegen ==
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44 Über die zur Verfügung stehenden** Benutzergruppen-Symbole** (1) können Sie neue Ausbilder, externe Ausbilder und Ausbildungsleiter anlegen. Geben Sie dafür den Vor- und Nachnamen (2) sowie die E-Mail-Adresse (3) des Ausbilders, externen Ausbilders oder Ausbildungsleiters an, den Sie hinzufügen wollen. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit Klick auf die Schaltfläche **Ausbilder/Externen Ausbilder/Leiter der Ausbildung anlegen **(4). Diese werden daraufhin eingeladen, sich beim Online-Berichtsheft zu registrieren.
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46 [[image:attach:Ausbilder - Neuen Ausbilder anlegen_de.png]]
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48 (% class="removedPlaceholderWrapper" %)
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53 == Ausbilder entfernen ==
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55 Angelegte Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter können über die Liste **Zugeordnete Ausbilder** (1) wieder entfernt werden. Öffnen Sie dazu die Liste durch Klick auf das grüne Pfeil-Symbol. Es erscheint eine Übersicht über alle Ausbilder und Ausbildungsleiter des Betriebes mit deren Funktionen und Rechten. Wählen Sie die zu entfernenden Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter (2) durch Markieren der jeweiligen Checkboxen auf der linken Seite aus. Bestätigen Sie anschließend Ihre Auswahl mit Klick auf die Schaltfläche **Zuordnung entfernen **(3). Standardmäßig können sich Nutzer, die einem Unternehmen angehören, nicht eigenständig löschen.
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57 In den unteren Listen erhalten Sie einen Überblick über offene Legitimationen, neu angelegte Ausbilder/Ausbildungsleiter, deren Bestätigung noch aussteht, sowie Anfragen von externen Ausbildern.
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59 [[image:attach:Ausbilder - Verwaltung der Ausbilder_de.png]]
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61 {{info title="Hinweis"}}
62 Bei Bedarf kann sich ein entfernter Ausbilder/Ausbildungsleiter auch wieder bei Ihrem Unternehmen anmelden. Bitte beachten Sie, dass dieser dann jedoch erneut von Ihnen freigeschaltet werden muss.
63 {{/info}}
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65 == Ausbilder bearbeiten
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68 Zugeordnete Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter können über die Liste** Zugeordnete Ausbilder** ebenfalls bearbeitet werden. Markieren Sie dafür die Checkboxen neben den zu bearbeitenden Ausbildern bzw. Ausbildungsleitern und klicken Sie auf die Schaltfläche **Bearbeiten. **Es öffnet sich das **Datenblatt des Ausbilders**, in dem Sie den ausgewählten Ausbildern bzw. Ausbildungsleitern eine Funktionsbezeichnung (Funktionen) sowie gewisse Rechte zuweisen können.
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70 |=(((
71 Funktionen
72 )))|(((
73 Unter **Daten ändern **haben die Möglichkeit, bereits eingetragene Funktionen über die Auswahlliste auszuwählen oder über das Eingabefeld neue Funktionsbezeichnungen zu ergänzen. Im Feld **Funktionen** selbst werden immer die aktuell eingestellten Werte des/der Ausbilder(s) bzw. Ausbildungsleiter(s) übernommen, wenn diese bei allen gewählten Ausbildern bzw. Ausbildungsleitern gleich sind. Wenn sich die Werte unterscheiden, bleibt das Feld unvorausgefüllt.**
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75 )))|(% rowspan="2" %)(% rowspan="2" %)
76 (((
77 [[image:attach:Ausbilder - Datenblatt des Ausbilders_de.png]]
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79 |=(((
80 Rechte
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82 Das Recht **Darf sich Auszubildende selbst zuordnen** ist standardmäßig aktiviert und erlaubt den Zugriff auf folgende Funktionen:
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84 * Auszubildende aus der Liste **Auszubildende des Unternehmens** in die Betreuungsliste übernehmen
85 * neue Auszubildende einladen
86 * neue Auszubildende legitimieren
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88 Wenn dieses Recht entzogen wird, dann können die betroffenen Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter die eben genannten Funktionen **__nicht__** mehr nutzen (alle anderen Funktionen bleiben je nach Rolle verfügbar).
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90 {{info title="Hinweis"}}
91 **Externe Ausbilder** besitzen das Recht **Darf sich Auszubildende selbst zuordnen** nicht und können dieses Recht auch nicht zugewiesen bekommen.
92 {{/info}}
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94 Ausbildungsleitern kann neben dem Recht sich Auszubildende selbst zuzuordnen auch das Recht **Darf Betriebseinstellungen verwalten** zugewiesen werden.
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96 Dieses Recht zur Betriebskonfiguration wird bei der Registrierung eines Unternehmens zunächst nur dem **ersten** Ausbildungsleiter eingeräumt. Dieser kann das Recht dann an beliebig viele andere Ausbildungsleiter weitergeben. Spätestens bei Aufgabe der Rolle als erster Ausbildungsleiter (bpsw. beim Verlassen des Unternehmens)** muss dieser das Recht jedoch an mindestens einen zusätzlichen Ausbildungsleiter übertragen**. Andernfalls können die Betriebseinstellungen anschließend nicht mehr verwaltet werden.
97 )))
98 {{/layout-cell}}
99 {{/layout-section}}
100 {{/layout}}