Auszubildende legitimieren

Zuletzt geändert von Hendrik Zschocke am 09.01.2024

 

Sobald sich Auszubildende selbst (und nicht über einen Ausbildungsleiter) bei BLok registrieren und einem Ausbildungsbetrieb zuordnen, müssen sie durch diesen legitimiert werden. Durch die Legitimation erhalten diese Auszubildenden das Recht, Ausbilder und andere Auszubildende des Unternehmens zu sehen. Vor der Legitimation können nicht legitimierte Auszubildende ihr Berichtsheft zwar bereits führen, sich jedoch keinen Ausbildern zuordnen und damit beispielsweise Wochen im Berichtsheft nicht zur Abnahme freigeben.

Die Legitimation kann nur durch einen Ausbildungsleiter erfolgen. Als Nutzer dieser Rolle sehen Sie im Tab Auszubildende im Bereich Verwaltung, die Liste Auszubildende warten auf ihre Legitimation. Diese enthält alle aktuell offenen Legitimationsanfragen an Sie.

Einen zusätzlichen Hinweis über offene Legitimationen finden Sie direkt nach dem Login auf der Startseite (Tab Übersicht). Ein Beispiel dazu zeigt die Seite Die Übersichtsseite.

 

Legitimation durchführen

Um eine Legitimation durchzuführen, gehen Sie wie folgt vor:

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Einen Hinweis zu offenen Legitimationen finden Sie auf der Startseite (Tab Übersicht). Klicken Sie auf den entsprechenden Link. Es öffnet sich der Bereich, in dem die Legitimation durchgeführt werden soll.

Das Beispiel rechts zeigt die Ansicht für einen Ausbildungsleiter, der Legitimationsanfragen für einen Auszubildenden und einen überbetrieblichen Ausbilder sieht.

Ausbilder - Legitimationsanfrage_de.png

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Sie werden automatisch in den passenden Bereich geleitet und sehen in einer Tabelle weitere Daten zur Legitimationsanfrage. 

Ausbilder - Legitimationstabelle_de.png

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Wählen Sie in dieser Tabelle die zu legitimierende Person aus. Markieren Sie dazu die entsprechende Checkbox vor der Person.

Ausbilder - Legitimation durchführen_de.png

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Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit Klick auf den Button Legitimieren, um die Legitimation zu bestätigen. Mit Klick auf den Button Ablehnen können Sie eine unberechtigte Legitimationsanfrage zurückweisen.