02 Version einer Berufsvorlage kopieren

Zuletzt geändert von Carina Enke am 30.07.2024

Über die Einsatzplanung können Sie bestehende Berufsvorlagen (Versionen) kopieren, um so beispielsweise nachträglich noch Änderungen an Versionen vorzunehmen, die bereits mindestens einem Auszubildenden zugeordnet wurden.

Funktion für folgende Rolle
  • Ausbildungsleiter

Um eine Version zu kopieren, gehen Sie wie folgt vor:

1

Wechseln Sie in den Tab Auszubildende (1) und öffnen Sie die Einsatzplanung (2).

Hier erscheint zunächst eine alphabetische Übersicht über alle im Unternehmen hinterlegten Berufe. Für jeden Beruf werden weitere zusammenhängende Informationen wie die Anzahl der jeweiligen Auszubildenden und Versionen, das Datum der letzten Änderung und eventuelle Bearbeiter angezeigt. Jede Spalte verfügt zudem über eine eigene Filterfunktion, die eine gezielte Suche nach Informationen ermöglicht.

Wählen Sie den Beruf (3) aus, der die zu kopierende Version enthält, und klicken Sie auf die Schaltfläche Beruf planen (4).

Einsatzplanung - Beruf planen zum Kopieren_de.png

2

Nach der Auswahl des Berufs werden alle für diesen Beruf bestehenden Versionen sowie die Anzahl ihrer Abschnitte und Auszubildenden angezeigt. Die Spalten können ebenfalls gezielt nach Informationen gefiltert werden.

Wählen Sie die zu kopierende Version (1) durch Markieren der zugehörigen Checkbox aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Kopieren (2).

Einsatzplanung - Button Kopieren_de.png

3

Am Ende der Auswahlliste erscheint nun eine Kopie Ihrer Version. Der neue Titel setzt sich aus dem Originaltitel und dem Zusatz Kopie plus der Nummer der Kopie in Klammern zusammen, z.B. Jahrgang 1 (Kopie 1).

Solange Sie der kopierten Version noch keine Auszubildenden zugeordnet haben, können Sie den Titel jederzeit über die Schaltfläche Bearbeiten anpassen. Ausführlichere Informationen zur Bearbeitung des Titels einer Version finden Sie auf der Seite Version einer Berufsvorlage bearbeiten.

Einsatzplanung - Kopie einer Version_de.png

Bitte beachten Sie, dass nur bereits erstellte Abschnitte übernommen werden, nicht jedoch bestehende Zuordnungen von Auszubildenden.