03 Ausbildungsordnungen (nur Ausbildungsleiter)
In diesem Bereich können Sie die hinterlegten Ausbildungsordnungen einsehen und bei Bedarf unternehmensspezifische Kopien erstellen, welche inhaltlich erweitert werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, neue Ausbildungsrahmenpläne (Betrieb) und Rahmenlehrpläne (Schule) anzulegen.
Ausbildungsordnung einsehen
Für viele Berufe sind bereits aktuelle Ausbildungsordnungen (Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrpläne) auf Grundlage der vom BIBB herausgegebenen Daten in der Datenbank hinterlegt. Diese können sofort verwendet werden. Auszubildende können diese Pläne bereits beim Registrationsprozess auswählen und an ihrem Profil hinterlegen. (Ist dies noch nicht erfolgt, können sie es im Bereich Einstellungen>Profildaten nachholen. Weitere Informationen dazu finden Sie oder ihre Auszubildenden auf der Seite Profildaten).
Um Inhalte einer bereits hinterlegten Ausbildungsordnung einzusehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Rufen Sie den Tab Einstellungen>Ausbildungsordnungen auf. Diesen Bereich sehen nur Nutzer der Rolle Ausbildungsleiter. |
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Sind dem Betrieb noch keine Ausbildungsordnungen zugeordnet, sehen Sie zunächst nur einen Auswahlbereich. Wählen Sie hier den gewünschten Ausbildungsberuf aus der Liste. | |
Nach Auswahl eines Berufes werden die bereits vorhandenen Rahmenpläne in einer tabellarischen Übersicht angezeigt. Unter der Tabelle haben Sie Zugriff auf folgende Funktionen:
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BIBB-Ausbildungsordnung aktualisieren
Wenn Sie feststellen, das eine hinterlegte BIBB-Ausbildungsordnung nicht mehr aktuell ist, kontaktieren Sie uns bitte unter online-ausbildungsnachweis.de. Wir hinterlegen dann zeitnah die neue Version dieser Ausbildungsordnung.
Wenn Sie feststellen, das eine hinterlegte BIBB-Ausbildungsordnung nicht mehr aktuell ist, kontaktieren Sie uns bitte unter online-ausbildungsnachweis.de. Wir hinterlegen dann zeitnah die neue Version dieser Ausbildungsordnung.
Unternehmensspezifische Ausbildungsordnung bearbeiten
Ein unternehmensspezifischer Rahmenplan kann jederzeit bearbeitet und ergänzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Abschnitten