10 FAQ

Zuletzt geändert von Carina Enke am 09.12.2024

Im Bereich Frequently Asked Questions (FAQ) sammeln wir alle Fragen, die Nutzer häufiger an uns herantragen.

Allgemeine Fragen

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung des Online-Berichtshefts erfüllt sein?

Sie benötigen einen PC mit Internetanbindung sowie einen aktuellen Browser (Google Chrome oder Firefox). Sollten Ihre Internetrechte im Betrieb eingeschränkt sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Administrator. Er kann die Webseite freigeben. Detailliertere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Voraussetzungen für die Nutzung.

Müssen Auszubildende mit dem ersten Lehrjahr in BLok einsteigen?

Nein, es ist auch möglich, mitten in der Ausbildung einzusteigen. Sie können entweder die fehlende Zeit im Online-Berichtsheft nachtragen oder Sie haben für die Zeit vor Ihrem Einstieg in BLok den Ausbildungsnachweis in Papierform geführt. Beide Varianten sind möglich. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Registrierung und Einstellungen Auszubildende.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Nach der dritten erfolglosen Eingabe eines Passworts wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen für einen begrenzten Zeitraum gesperrt. Weitere Fehlversuche verlängern diese Sperrung! Bitte ändern Sie möglichst frühzeitig Ihr Passwort, falls Sie sich nicht mehr erinnern können.

1

Um ein neues Passwort zu erhalten, klicken Sie auf den Link Passwort vergessen? im Anmeldebereich von BLok.

Passwort vergessen - Ansicht Login-Bereich_de.png

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Sie werden auf eine neue Seite weitergeleitet. Geben Sie hier Ihren Benutzernamen ein und klicken Sie auf Passwort zurücksetzen.

Passwort vergessen - Benutzernamen eingeben_de.png

3

Anschließend informiert Sie das System über den Versand einer E-Mail mit einem Link, mit dessen Hilfe Sie ein neues Passwort setzen können. Bestätigen Sie den Dialog mit OK.

Passwort vergessen - E-Mail-Bestätigung_de.png

4

Vergeben Sie über den Link ein neues Passwort und klicken Sie auf Passwort speichern. Nach dem Speichern des neuen Passworts können Sie sich mit diesem anmelden.

Passwort vergessen - Neues Passwort setzen_de.png

Bitte denken Sie daran eine gültige E-Mail-Adresse im Online-Berichtsheft zu hinterlegen, da der Link zur Passwort-Änderung an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird.

Falls noch eine aktive Login-Sperre (wegen Falscheingabe des Passworts) bestehen sollte, dann wird diese durch das Ändern des Passworts nicht zurückgesetzt. Die Login-Sperre bleibt bis zum Ablauf des Zeitraums bestehen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Was nun?

BLok bietet die Möglichkeit, sich seinen Benutzernamen bei Vergessen neu zuschicken zu lassen.

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Um einen neuen Benutzernamen zu erhalten, klicken Sie auf den Link Benutzername vergessen? im Anmeldebereich von BLok.

Benutzername vergessen - Ansicht Login-Bereich_de.png

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Sie werden auf eine neue Seite weitergeleitet. Geben Sie hier Ihre im System hinterlegte E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und klicken Sie auf Login anfordern.

Benutzername vergessen - Login anfordern_de.png

3

Anschließend informiert Sie das System über den Versand einer E-Mail mit Ihrem Benutzernamen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur dann funktioniert, wenn es Ihre E-Mail-Adresse im System nur ein Mal gibt. Sollten Sie mehrere Benutzerkonten in BLok mit der gleichen E-Mail-Adresse angelegt haben, wenden Sie sich bitte an an den BLok Support.

Benutzername vergessen - Zusendung nicht möglich_de.png

Bitte denken Sie daran eine gültige E-Mail-Adresse im Online-Berichtsheft zu hinterlegen, da Ihnen Ihr Benutzername an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird.

Ich habe meinen Benutzernamen und das Passwort oder die E-Mail-Adresse vergessen. Was nun?

Wenn Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an den BLok Support. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und die E-Mail-Adresse an, mit der Sie bei BLok registriert sind. Wir überprüfen Ihre Daten und senden Ihnen dann Ihren Benutzernamen an diese E-Mail-Adresse, damit Sie ein neues Passwort setzen können.

Wenn Sie außerdem nicht mehr wissen, mit welcher E-Mail-Adresse Sie registriert sind oder Sie keinen Zugriff mehr auf das ursprünglich angegebene E-Mail-Konto haben, benötigen wir die Bestätigung Ihres Ausbilders (bzw. eines Kollegen falls Sie selbst Ausbilder sind). Informieren Sie die entsprechende Person über Ihr Problem und teilen Sie uns ihren Namen mit, damit wir uns mit Ihrer Kontaktperson in Verbindung setzen können. Diese Bestätigung ist notwendig, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte mithilfe der Behauptung, sämtliche Zugangsdaten vergessen zu haben, Ihre Anmeldedaten erhalten.

Warum habe ich keine Registrierungs-E-Mail erhalten?

Die Registrierungs-E-Mail wird innerhalb weniger Minuten von BLok versandt. Zusätzlich können noch Verzögerungen im Internet auftreten. Bitte warten Sie bis zu 24 Stunden. Ist die E-Mail auch dann noch nicht eingegangen, so prüfen Sie bitte Ihren Spamverdacht-Ordner. Unter Umständen wurde die E-Mail von Ihrem E-Mail-Provider automatisch aussortiert, weil sie einen Link enthält.

Wenn Sie die Registrierungs-E-Mail nicht finden können, legen Sie mit der gleichen oder mit einer alternativen E-Mail-Adresse ein neues Benutzerkonto an.

Ich habe mich mit der falschen E-Mail-Adresse angemeldet und kann mein Benutzerkonto nicht bestätigen. Was nun?

Legen Sie ein neues Benutzerkonto mit der korrekten E-Mail-Adresse an. Ihr zuvor erstelltes Profil mit der falschen E-Mail-Adresse wird vom System nach einiger Zeit automatisch gelöscht, da für dieses keine Registrierungsbestätigung erfolgt.

Welche Möglichkeiten gibt es, um das Berichtsheft zur Prüfung an die Kammer zu übermitteln?

Exportieren Sie zunächst Ihr Berichtsheft als PDF-Datei. Im Menü Berichtsheft unter Prüfung werden alle PDF-Dateien des Berichtsheftes aufgelistet, die Sie bereits im System auf diese Weise erzeugt haben. Setzen Sie das Häkchen bei der gewünschten Datei und klicken Sie auf Auswählen. Es existieren verschiedene Möglichkeiten zur Übermittlung des Berichtsheftes an die Kammer. Welche der Optionen Sie tatsächlich nutzen können, hängt von den Einstellungen Ihrer zuständigen Kammer ab.

Folgende Optionen stehen grundsätzlich zur Auswahl:

1

Freigabe des Berichtsheftes durch Eingabe von Auszubildendennummer und Prüfungsnummer

Sie erhalten eine Auszubildendennummer und eine Prüfungsnummer von Ihrer zuständigen Kammer. Beide Nummern geben Sie in die entsprechenden Textfelder ein und speichern diese Eingaben. Mithilfe dieser beiden Nummern kann die Kammer dann auf Ihre freigegebene PDF-Datei des Berichtsheftes zugreifen.

2

Freigabe des Berichtsheftes durch Eingabe eines Zugriffscodes

Entweder Sie erhalten einen Zugriffscode von Ihrer Kammer, den Sie im entsprechenden Feld eintragen, oder Ihre Kammer fordert Sie auf, einen Zugriffscode zu erzeugen (mit einem Klick auf den Button Zugriffscode generieren). Vergessen Sie nicht, die Eingabe zu speichern. Die Kammer kann dann mithilfe dieser Zahlenkombination auf Ihre freigegebene PDF-Datei des Berichtsheftes zugreifen.

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Abgabe des Berichtsheftes via E-Mail

Mit einem Klick auf Berichtsheft als E-Mail versenden wird die ausgewählte PDF-Datei des Berichtsheftes automatisch als Anhang einer E-Mail an die zuständige Kammer geschickt.

4

Sie können das Berichtsheft auf einem USB-Stick zur Prüfung mitbringen

Klicken Sie dazu auf die gewünschte Datei oben in der Auswahlliste aller verfügbaren PDF-Dateien des Berichtsheftes und speichern Sie sie auf Ihrem USB-Stick ab.

Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Berichtsheft zur Prüfung vorlegen.

Ich habe meinen Ausbildungsbetrieb geändert. Muss ich mich jetzt in BLok neu anmelden?

Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebs, gehen Sie wie folgt vor:

1

Bitten Sie den Ausbildungsleiter des alten Unternehmens, Sie vom Unternehmen zu trennen, indem er Ihre Ausbildung beendet (siehe Hilfeseite Die Ausbildung beenden). Ihr Benutzerkonto bleibt weiterhin bestehen.

2

Sie können sich nun im Menüpunkt Einstellungen unter Profildaten den neuen Ausbildungsbetrieb zuordnen.

3

Warten Sie bis der Ausbildungsleiter des neuen Unternehmens die Legitimierung bestätigt hat.

4Empfehlung: Vor einem Unternehmenswechsel sollten Sie mit Blick auf andere Prüfungsanforderungen, Ausbildungsordnungen etc. den Zwischenstand Ihres Berichtsheftes, Entwicklungsportfolios und ggf. Checklisten exportieren.
Wie kann ich mich als Ausbildungsleiter legitimieren lassen?

Bitte prüfen Sie innerhalb Ihres Unternehmens zuerst, ob bereits ein Ausbildungsleiter für Ihr Unternehmen verantwortlich ist und Sie legitimieren kann. Sollte es in Ihrem Unternehmen noch keinen Ausbildungsleiter geben, erfolgt die Legitimierung durch den BLok Support innerhalb von 2 Werktagen.

Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus noch nicht legitimiert sein, wenden Sie sich an den BLok Support per E-Mail an support@online-ausbildungsnachweis.de. Ist bereits ein Ausbildungsleiter für Ihr Unternehmen vorhanden, aber nicht mehr im Unternehmen verfügbar, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an den BLok Support. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Ausbilder im Unternehmen und Verwaltung der Ausbilder.

Meine Berufsschule ist im System nicht vorhanden / falsch zugeordnet. Was nun?

Sollte Ihre zuständige Berufsschule noch nicht im BLok Online-Berichtsheft hinterlegt sein, schreiben Sie eine E-Mail an vertrieb@online-ausbildungsnachweis.de. Hat sich ein Auszubildender die falsche Berufsschule zugeordnet, kann der Ausbildungsleiter diese Zuordnung auch im Datenblatt des Auszubildenden ändern (siehe auch Verwaltung der Auszubildenden).

Wie kann ich meinen Vor- und Nachnamen sowie E-Mail-Adresse ändern?

E-Mail-Adressen können selbständig durch alle Nutzer unter Einstellungen>Profildaten angepasst werden. Die Änderung des Vor- und Nachnamens von Azubildenden kann durch den Ausbildungsleiter vorgenommen werden (siehe auch Verwaltung der Auszubildenden). Die Änderung des Vor- und Nachnamens von Ausbildern erfolgt ausschließlich durch den BLok Support. Schicken Sie Ihre Anfrage an support@online-ausbildungsnachweis.de.

Wie kann ich mein Benutzerkonto löschen?

Rufen Sie den Menüpunkt Einstellungen auf und wechseln Sie in den Tab Profildaten. Am Ende der Seite unterhalb Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie den Bereich Von BLok abmelden. Hier kann der Zugang zum Online-Berichtsheft wieder gelöscht werden, solange Sie keinem Unternehmen zugeordnet sind. Andernfalls muss die Zuordnung zum Unternehmen erst durch einen Ausbildungsleiter entfernt werden.

Info für externe Ausbilder

Externe Ausbilder haben die Möglichkeit, die Betreuung eines Ausbildungsbetriebs in BLok selbst zu beenden und sind somit nicht auf einen Ausbildungsleiter angewiesen (mehr dazu unter Verwaltung der Betriebe).

Detailiertere Informationen sowie eine schrittweise Anleitung zum Löschen eines Benutzerkontos finden Sie auf der Hilfe-Seite Löschen eines Benutzerkontos.

Ich habe mir den falschen Beruf / die falsche Ausbildungsordnung zugeordnet. Was nun?

Eine Änderung des Ausbildungsberufs oder der Ausbildungsordnung erfolgt ausschließlich durch den BLok Support. Schicken Sie Ihre Anfrage an support@online-ausbildungsnachweis.de. Bitte beachten Sie, dass bei einer Neuzuordnung die Einträge in den Berichtsheften zwar erhalten bleiben, nicht aber die eventuellen Zuordnungen der einzelnen Qualifikationen.

Benötigt jeder Ausbildungsstandort einen eigenen BLok-Unternehmensbereich oder können alle Standorte eines Unternehmens über einen zentralen Unternehmensbereich laufen?

Ihnen stehen beide Wege zur Verfügung, je nachdem, wie Ihr interner Ausbildungsprozess aufgebaut ist. Möchten Sie für jeden Standort einen eigenen Verwaltungsbereich, melden sich Ausbilder*innen und Azubis auch nur für den jeweiligen Standort an. Nutzer*innen unterschiedlicher Standorte können sich nicht sehen und betreuen. Je Standort fällt dann auch eine Einrichtungsgebühr an.

Bevorzugen Sie einen zentralen Verwaltungsbereich für alle Ausbilder*innen und Azubis, legen wir diesen auf den von Ihnen gewünschten Standort, über den sich alle Nutzer*innen anmelden. In diesem Fall können auch Ausbilder*innen eines geografischen Standorts Azubis eines anderen geografischen Standorts sehen und betreuen.

Weitere Fragen

Warum kann ich mir als Berufschullehrer / externer Ausbilder keine Auszubildenden zuordnen?

Die Zuordnung von Auszubildenden zu externen Ausbildern sowie Berufschullehrern erfolgt in BLok ausschließlich durch den Auszubildenden. Eine Zuordnung durch den Berufschullehrer oder externen Ausbilder ist nicht vorgesehen. Ausbildungsleiter, betriebliche Ausbilder sowie Auszubildende können sich hingegen gegenseitig zuordnen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Verwaltung der Auszubildenden durch Berufsschullehrer.

Wie kann das Format des Berichtsheftes umgestellt werden?

Standardmäßig ist in BLok für Berichtshefte das Tagesformat aktiviert. Ausbildungsleiter sowie Auszubildende haben jedoch auch die Möglichkeit, das Wochenformat zu nutzen. Um das Wochenformat freizuschalten, gehen Sie wie folgt vor:

Ausbildungsleiter (mit Betriebskonfigurationsrechten)

Gehen Sie in den Menüpunkt Einstellungen und wechseln Sie in den Reiter Betrieb. Setzen Sie ein Häkchen bei der Option Wochenformat aktivieren im Abschnitt "Einstellungen zum Berichtsheft". Bitte beachten Sie, dass diese Option auf Unternehmensebene vorgenommen und somit für alle Auszubildenden eingestellt wird.

Ausbildungsleiter - Wochenformat aktivieren_de.png

Auszubildende

Gehen Sie in den Menüpunkt Einstellungen und wechseln Sie in den Reiter Einstellungen. Setzen Sie ein Häkchen bei der Option Wochenformat aktivieren im Abschnitt "Einstellungen zum Berichtsheft".

Auszubildende - Wochenformat in den Einstellungen aktivieren_de.png

Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe unter Einstellungen Auszubildende und Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen persönlicher und normaler Betreuung?

Zu betreuende Auszubildende sind Auszubildende, die durch Sie, aber auch andere Ausbilder (Krankheitsvertretung, kurzfristig zuständige Ausbilder) betreut werden.

Für persönlich betreute Auszubildende stehen Ihnen zusätzliche Betreuungsfunktionen zur Verfügung:

  • Benachrichtigung über fehlende Einträge
  • Information über Kommentare zu Berichtshefteinträgen
  • Information zu Freigabe rein schulischer Berichtsheftwochen
  • Sie sind für die Auszubildenden in Benachrichtigungslisten vorausgewählt
     

Persönlich betreuende Ausbilder sollten immer diejenigen sein, die die Ausbildung in der Realität derzeit tatsächlich durchführen. Es ist immer nur ein persönlich betreuender Ausbilder je Azubi möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Warum sind die Anerkennungsprozente zwischen betrieblicher und schulischer Qualifikation unterschiedlich?

Die Differenz der Anerkennungsprozente zwischen dem betrieblichen und schulischen Teil erklärt sich über die zu erbringenden Stunden in den jeweiligen Bereichen.

Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsrahmenplan im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.

Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsrahmenplan als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn gemäß Ausbildungsrahmenplan 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung und gemäß Rahmenlehrplan 55% der Stunden vor und 45% nach der Zwischenprüfung zu erbringen sind.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Wie können Erziehungsberechtigte das Berichtsheft unterschreiben?

Wenn die Notwendigkeit besteht, dann orientiert sich BLok an folgendem Ansatz. Innerhalb von BLok gibt es keine Möglichkeit, dass gesetzliche Vertreter über einen eigenen Zugang die Berichtshefte abnehmen, dies hat vor allem organisatorische Gründe. Um dies außerhalb des Systems zu lösen, gibt es verschiedene Optionen. Einen Einblick in die Berichtshefte können die gesetzlichen Vertreter über folgende Wege erlangen:

  • sich das Berichtsheft zu Hause über den Zugang des Auszubildenden zeigen lassen
  • eine PDF-Version des Berichtsheftes z. B. per Mail oder Stick bekommen
  • eine gedruckte Version des Berichtsheftes bekommen

Die Kenntnisnahme der Berichtshefte - durch den/die gesetzlichen Vertreter - in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren, kann z. B. wie folgt erfolgen:

  • Es könnten regelmäßig (z. B. aller 3 Monate) eine Übersichtsseite (Auszubildender: Berichtshefte>Druck>Übersichtsseite) erstellt werden, die auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden muss.
  • Es könnte die Vorlage des BIBB-Hauptausschusses zur Dokumentation der Kenntnisnahme der gesetzlichen Vertreter genutzt werden (siehe im Dokument unter dem Link: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf).
Wie kann ich mich einem Ausbildungsunternehmen zuordnen?

1

Sie können sich im Menüpunkt Einstellungen unter Profildaten das Ausbildungsunternehmen zuordnen.

2

Warten Sie, bis der Ausbildungsleiter des Unternehmens die Legitimierung bestätigt hat.