01 Betriebliche und schulische Qualifikationen

Last modified by Carina Enke on 29.07.2024

Ausbilder - Navigationsleiste - Entwicklungsportfolio - Betriebliche und Schulische Qualifikationen_de.png

Funktion für folgende Rolle
  • Betriebliche Ausbilder
  • Ausbildungsleiter

Im Entwicklungsportfolio können Sie sich den Entwicklungsstand eines Auszubildenden anzeigen lassen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

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Wechseln Sie zunächst in den Tab Betriebliche Qualifikation oder Schulische Qualifikation.

Ausbilder - Betriebliche Qualifikationen - Auszubildende wählen_de.png

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Dort wählen Sie einen Auszubildenden aus der angezeigten Liste aus, indem Sie das zugehörige Kästchen vor dem gewünschten Nutzer markieren.

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Nach Betätigung des Feldes Auswählen werden Ihnen die betrieblichen bzw. schulischen Qualifikationen des Auszubildenden angezeigt.

Betriebliche und schulische Qualifikationen

In den Darstellungen finden Sie die erfassten Tätigkeiten, die mit den Ausbildungsinhalten (Berufsbildpositionen und Lernfeldern) der Auszubildenden verknüpft worden sind. Dabei werden die erfassten Zeiten und der entsprechende Entwicklungsfortschritt in den Balken angezeigt. Bei Verknüpfung mehrerer Ausbildungsinhalte mit ein und derselben Tätigkeit wird die aufgewendete Zeit zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Weitere Informationen zur Zuordnung erfasster Tätigkeiten zu Berufsbildpositionen bzw. Lernfeldern finden Sie im Bereich Verknüpfungen mit dem Entwicklungsstand prüfen.

Der Ausbildungsrahmenplan schreibt eine bestimmte Anzahl an zu erbringenden Wochen für jede bestimmte Qualifikation vor. Da sich die Auszubildenden allerdings nicht durchgängig im Betrieb aufhalten (Berufsschule, etc.) sowie Krankheits- und Urlaubstage beantragt werden können, sind im Einzelfall Abweichungen möglich, d. h. nicht alle Qualifikationen stehen zu Ausbildungsende zwangsläufig bei 100%.

Zudem haben Ausbildungsleiter die Möglichkeit, spezifisiche Einstellungen zu Ausbildungsordnungen vorzunehmen, die sich ebenfalls auf die Anzeige der Stunden im Entwicklungsstand auswirken können. Weitere Informationen zur Konfiguration von Ausbildungsordnungen finden Sie auf folgender Hilfeseite für Ausbildungsleiter Ausbildungsordnungen (nur Ausbildungsleiter).

Wichtiger ist dagegen, wenn einzelne Qualifikationen weit weniger ausgeprägt sind als andere, obwohl sie eigentlich längst hätten erbracht werden müssen. In diesem Fall sollte durch Sie als Ausbilder eine stärkere Fokussierung auf diese Themenfelder gelegt werden, um das Bildungsdefizit auszugleichen.

Die für jede Qualifikation zu erbringenden Wochen werden hinsichtlich der eingestellten Wochenarbeitszeit in Stunden umgerechnet.

Steht eine Qualifikation beispielsweise mit 2 Wochen im Ausbildungsrahmenplan, so entspricht dies bei einer normalen 40h-Woche insgesamt 80h im Entwicklungsstand. Bei einer 30h-Woche würde eine Qualifikation für die 2 Wochen im Ausbildungsrahmenplan angedacht sind demnach 60h entsprechen.

Beispiel: Betriebliche Qualifikationen

Beispiel: Schulische Qualifikationen

Ausbilder - Beispiel Betriebliche Qualifikationen_de.png

Ausbilder - Beispiel Schulische Qualifikationen_de.png

Hinweis

Die erste Position in den Qualifikationslisten ist die Kategorie Nicht zugeordnet, so dass Sie schnell erkennen können, ob ein Auszubildender Schwierigkeiten hat, Tätigkeiten den Ausbildungsinhalten zuzuordnen.

Mit Klick auf eine Berufsbildposition bzw. ein Lernfeld gelangen Sie zu einer Übersicht über alle durch den Auszubildenden zugeordneten Tätigkeiten. Angezeigt wird das Datum und die zugehörige Woche, in der die Tätigkeit erfasst wurde, der Titel der Tätigkeit und die aufgebrachte Stundenzahl. Wurden am Berichtshefteintrag Bilder eingebunden, sind diese über das Buch-Icon in der Spalte Anhänge aufrufbar und herunterladbar.  Mit Klick auf das Datum oder die Wochennummer springt die Ansicht direkt in die entsprechende Berichtsheftwoche des gewählten Eintrags.

Ausbilder - Details zur Qualifikation_de.png

Direkt über den Qualifikationen-Listen haben Sie zudem verschiedene Möglichkeiten, die angezeigten Zeiträume zu verändern, so dass Sie sich z. B. den Ausbildungsfortschritt bis zur Zwischenprüfung anzeigen lassen können. Außerdem können Sie verschiedene Zeitabschnitte miteinander vergleichen und so die Entwicklung Ihrer Auszubildenden transparenter machen. Dazu markieren Sie die Auswahlbox Entwicklungsstand vergleichen und stellen einen weiteren Zeitraum in den zusätzlichen Feldern ein.

Ausbilder - Betriebliche Qualifikationen - Zeitabschnitt wählen_de.png

Stunden in BLok anerkennen lassen

Wenn Ihre Auszubildenden bspw. erst im 2. oder 3. Lehrjahr mit dem Online-Berichtsheft beginnen, dann werden die in der Vergangenheit liegenden, nicht erfassten Ausbildungsinhalte trotzdem als vollständig absolviert im Entwicklungsstand angezeigt. Somit kann auch bei einem späten Einstieg in das Online-Berichtsheft ein guter Überblick über den Ausbildungsfortschritt der Auszubildenden gewährleistet werden.

Es kann allerdings zu einer Differenz der Anerkennungsprozente zwischen betrieblicher und schulischer Qualifikation kommen. Diese Differenz erklärt sich über die zu erbringenden Stunden in den jeweiligen Bereichen.

Wenn der Beginn der Ausbildung nicht mit dem Beginn der Berichtsheftführung übereinstimmt, ermittelt BLok zunächst, ob dem Nutzer Anteile der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden können. Dabei wird die Differenz zwischen Ausbildungsbeginn und der ersten erfassten Woche in BLok gebildet. Wenn in diesem Zeitraum bereits die Hälfte der Ausbildung absolviert wurde, gelten die Leistungen der ersten Ausbildungshälfte zu 100% als erbracht. Wie viel Prozent von der zweiten Hälfte erbracht wurden, hängt nun von den insgesamt zu erbringenden Stunden ab. Die Gesamtstundenzahl kann allerdings zwischen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) variieren. Entsprechend können auch die Prozente unterschiedlich ausfallen, wenn der Anteil an Stunden, der laut Ausbildungsrahmenplan im zweiten Teil der Ausbildung zu erbringen ist, sich von dem des Rahmenlehrplans unterscheidet.

Eine Gleichverteilung würde bspw. dann vorliegen, wenn sowohl laut Ausbildungsrahmenplan als auch laut Rahmenlehrplan jeweils 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung zu leisten sind. Im Gegensatz dazu bestünde eine Ungleichverteilung, wenn gemäß Ausbildungsrahmenplan 40% der Stunden vor und 60% nach der Zwischenprüfung und gemäß Rahmenlehrplan 55% der Stunden vor und 45% nach der Zwischenprüfung zu erbringen sind.